Es werden grundsätzlich die nachfolgenden Bedingungen vereinbart. Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle sonstigen Angebote sowie Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich bestätigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

Seelze, Stand 24.11.2021

1. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ RobT (folgend: Roberto Denecke) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Roberto Denecke von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

2. Angebot

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungs- Beschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 5 Tage.

3. Vertragsabschluss

a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Roberto Denecke nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.

b) Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.

c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und Roberto Denecke, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

d) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine entsprechende Zusage in Textform / mündlich an Roberto Denecke sendet / ausspricht. Roberto Denecke eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Kunden gesendet hat. Diese besteht in Form der E-Mail-Buchungsbestätigung bzw. der schriftlichen Veranstaltungsvereinbarung.

4. Gestaltung / Dauer

a) Roberto Denecke gestaltet in seinem Ermessen die Veranstaltung entsprechend vereinbarten Zeit gemäß schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde hat im Rahmen der Veranstaltung keinen Einfluss auf die musikalischen Darbietungen.

b) Roberto Denecke stellt die technische Anlage dem Kunden für Durchsagen, die der Sicherheit der Besucher dienen und für die von Behörden zu Verfügung.

c) Sollten sich weniger als 10 Personen / Gäste auf der Veranstaltung aufhalten, die nicht zu Roberto Denecke/ Personal gehören, gilt die Veranstaltung als beendet unabhängig von der vereinbarten oder tatsächlichen Uhrzeit.

5. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

a) Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Kunde verpflichtet eine Anzahlung (25 %) des Auftragswertes zu zahlen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, dass im Übrigen an Roberto Denecke zu entrichtendem Entgelt,

abzüglich der ggf. bereits geleisteten Anzahlung vollständig am Tag der Inanspruchnahme, d.h. am Veranstaltungstag, zum Anfang, an Roberto Denecke zu bezahlen / überweisen.

c) Sollten am Tag der Inanspruchnahme mehr als die ursprünglich gebuchten Leistungen benötigt werden, erfolgt die Berechnung nach aufwand. Sollten am Tag der Inanspruchnahme weniger als die ursprünglich gebuchten Leistungen benötigt werden, besteht kein Anspruch auf eine Preisminderung.

5. Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

a) Der Kunde kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Roberto Denecke ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Roberto Denecke kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:

Stornierungszeitraum

Stornierungsgebühr

bis 7 Monate, vor Veranstaltung

25 % Anzahlungssumme

bis 6 Monate, vor Veranstaltung

50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. Anzahlung.

weniger als 6 und mehr als 3 Monate, vor Veranstaltung

75% des im Vertrag festgehaltenen Betrags; mind. Anzahlung.

weniger als 3 und mehr als 1 Monat(e), vor Veranstaltung

95% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. Anzahlung.           

weniger als 1 Monat, vor Veranstaltung

100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags Abzgl. Anzahlung

Nach der Annahme eines Angebots ist die Inanspruchnahme, bzw. Zahlungspflicht bindend.

Mögliche Gebühren, die bei einem Widerruf / Rücktritt entstehen, sind dem individuellen

Angebot zu entnehmen. Bei der Ausstellung mehrerer Angebote für die gleiche Veranstaltung

gilt immer das zuletzt fristgerecht angenommene Angebot mit dessen Bedingungen.

c) Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.

d) Bei Erkrankung des Dienstleisters oder sonstigen Gründe, die eine Leistungsdurchführung für Roberto Denecke am Veranstaltungstag unmöglich machen, kann in diesem Fall dem Kunden ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen vermittelt (Ersatzservice) werden, ohne dass darauf jedoch ein Anspruch besteht.

6. Vorauszahlung / Anzahlung

a) Falls im Vertrag angegeben, so fällt bei einer Buchung eine Vorauszahlung an; die Höhe der Vorauszahlung ist im Vertrag festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

b) Bei einem Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist (siehe 3b) ist die Vorauszahlung spätestens bis unmittelbar vor Ausführungsbeginn zu zahlen.

c) Geht die Vorauszahlung nicht binnen der angegebenen Frist ein, so erlischt der geschlossene Vertrag. Dieser Fall wird wie ein Rücktritt vom Vertrag laut 5b gewertet.

6. Preise, Zahlung und Verzug

a) Alle Preise verstehen sich in EUR inklusive der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19%. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

b) Die vereinbarte Gage ist vor erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 5 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.

c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Roberto Denecke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Roberto Denecke berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5% pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages zu erheben.

d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.

7. Leistungserfüllung

a) Die Leistungserfüllung durch Roberto Denecke als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Roberto Denecke keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter entsprechendes Equipment zu stellen.

b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.

c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standard- Aufbau Zeit beträgt ca. 2 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.

d) Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 100,00 EUR pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist Roberto Denecke berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.

e) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der erste Gast eintrifft oder Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte Roberto Denecke auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit 120,00 EUR / Stunde vereinbart und berechnet.

f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungs- versuche durch Roberto Denecke fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

g) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt Roberto Denecke keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurück- zuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Roberto Denecke an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Roberto Denecke installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Roberto Denecke nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).

8. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.

b) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschranke, Heizplatten) angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Roberto Denecke installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.

e) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten.

f) Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung sind vom Kunden zu tragen.

 

9. Anlieferung, Abtransport

a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Roberto Denecke und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Roberto Denecke gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.

c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Roberto Denecke sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Roberto Denecke ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen (siehe auch 9d).

d) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Roberto Denecke (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

10. Haftung Roberto Denecke

a) Ich hafte nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder ich für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen habe. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen meiner Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer.

b) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

c) Ich verfüge über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese eintritt, gilt der Haftungsausschluss gem. 10 a) dieses Paragrafen mit der Maßgabe nicht, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall auf insgesamt maximal € 500.000, - begrenzt ist.

d) Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung meinerseits ist auf den für mich vorhersehbaren Schaden begrenzt.

e) Die Absätze a bis d dieses Paragrafen gelten entsprechend für deliktische Handlungen meiner Person.

f) Für die fehlerhafte Arbeit von bereitgestelltem Equipment, Material oder Personal hafte ich nicht, sofern ich nicht meine Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben habe.

11. Jugendschutzgesetz

a) Der Kunde hat während der Veranstaltung für die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit (JuSchÖG) Sorge zu tragen. Eine Haftung bei Nichteinhaltung schließt der Roberto Denecke für sich ausdrücklich aus.

12. Werbung, Genehmigung

a) Sofern nicht anders vereinbart, zeigt sich der Kunde für die Einholung der Genehmigung für die Veranstaltung und Meldung dieser bei der Gema* verantwortlich.

b) Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die Ausbringung von Werbeplakaten zu veranlassen. Diese müssen in einem Umkreis von mindestens 20 km 10 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung aushängen. Die Kosten für das Aushängen sowie für das Einholen der Genehmigung zum Aushängen der Werbeplakate trägt der Kunde.

c) Der Kunde verpflichtet sich, Werbeträger nur an Orten aufzustellen, die vom Ordnungsamt genehmigt sind.

d) Die Kosten für unsachgemäße Anbringung der Werbeplakate sind vom Kunden zu begleichen.

e) Roberto Denecke obliegt es, dem Kunden eine entsprechende Vorlage für das Werbeplakat zu stellen.

§ 12 = ACHTUNG!! ENTFÄLLT BEI PRIVAT ODER GESCHLOSSENEN VERANSTALTUNGEN!!*

*Aufgrund einer nachweislichen, persönlichen Beziehung zwischen dem Veranstalter und seinen geladenen Gästen in dafür vorgesehene Räumlichkeiten sind private Feste, wie zum Beispiel Hochzeiten und Geburtstage, davon i.d.R. ausgeschlossen (Urteil vom Amtsgericht München. AZ.: 161C 28978/00), da hier keine “Öffentlichkeit” im beschriebenen Sinne vorliegt. Einen definierten Personenkreis, der in einem nachweislich familiären oder unmittelbar freundschaftlichen Verhältnis (z.B. eingeladene Arbeitskollegen) zum z.B. Hochzeitspaar steht. In diesen Fällen müssen KEINE Gebühren gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass Feiern mit mündlich ausgesprochenen Einladungen an nicht direkt absehbare Gäste aus dem erweiterten Bekanntenkreis und ohne direkte Verbindung zum Brautpaar, zum Jubilar oder anderem Veranstalter eines Events als öffentlich gelten können und gebührenpflichtig sind. Ebenso ist der klassische Abschluss-, Entlassungs- oder Abiball kein rein privates Fest. Hier müssen GEMA- Gebühren ordnungsgemäß berechnet und fristgerecht gezahlt werden.

Für die gemachten Angaben wird keine Haftung übernommen. Sie können unter Umständen falsch oder veraltet sein. Für

weitere Informationen bitte die Internetpräsenz der GEMA unter http://www.gema.de besuchen.

f) Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen. Fehlt

wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Kunde gegenüber Roberto Denecke in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte Roberto Denecke dafür von dritter Seite belangt werden.

13. Erstellung und Nutzung von Ton-, Bild- bzw. Videomaterial

a) Mit Buchung einer Veranstaltung erteilt der Kunde das Recht an Roberto Dencke, das von ihm ausgerichtete Event in Ton & Bildmaterial festzuhalten und seine Gäste / Besucher zu informieren.

b) Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Kunde gegenüber Roberto Denecke in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte Roberto Denecke dafür von dritter Seite belangt werden.

c) Das Material darf von Roberto Denecke im Umfang sämtlicher Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte zu Eigenwerbung in digital- und printform verwendet werden.

d) Firmennamen & Logos dürfen für Werbezwecke genutzt werden, das Urheberrecht bleibt unberührt.

14. Catering | Beherbergung

a) Der Kunde verpflichtet sich dem Dienstleister ein angemessenes Catering kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bevorzugt werden alkoholfreie Getränke für die gesamte Dauer der Veranstaltung und ggf. weiteren Person.

b) Die Kosten trägt der Kunde.

c) Sollte nach einer Veranstaltung eine Übernachtung nötig sein, so sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

15. Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

b) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.

 

16. Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Roberto Denecke und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Seelze Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

 

Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.
Download
AGB zum Download
AGB aktuell.pdf
Adobe Acrobat Dokument 114.4 KB
DJ Hannover - Facebook
Hochzeit DJ Hannover
DJ Hannover

Selbstverständlich ist nicht der Preis oder der Aufbau das Entscheidende bei einer Party.

Ihr Event ist einmalig, ob Hochzeit oder ein runder Geburtstag: bedenken Sie, dass Sie ein solches Event in der Regel nur einmal feiern. Die Musik ist dabei ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihrer Veranstaltung. 

DJ Empfehlungen aus dem Raum Hannover sowie auf meiner Seite DJ Referenzen, stärken vielleicht Ihr Bauchgefühl bei der Menge an DJs im Internet, für eine ganz gezielte Buchung meiner Dienstleistung als DJ für Ihren besonderen Tag. 

 

Roberto Denecke 

 

 +49 (0) 160 - 62 62 226

 DJ HANNOVER, Hochzeiten, Event, DJ
Hannover und Region

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.